Wir begleiten Vereine in allen Phasen – vom Organisations-Checkup über die Rechnungsprüfung bis zum Österreichischen Spendengütesiegel.
Als Berater in Vereinsfragen unterstützen wir bei der Sanierung vereinsrechtlicher Formalitäten und übernehmen auf Wunsch die vollständige Rechnungsprüfung gemäß § 21 Vereinsgesetz.
Da sich die Vorgaben zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in den letzten Jahren teils gravierend geändert haben, empfehlen wir eine regelmäßige Durchsicht der Statuten und internen Dokumentation.
Anpassung des Vereinszweckes an die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung sowie klare Formulierungen zu Mitgliederdefinitionen und Umstufungen.
Sitzungsprotokolle, Festlegungen zur Zweckverwirklichung und dokumentierte Projektplanung relativieren Funktionärshaftungen und erhöhen die Begreiflichkeit der juristischen Person für außenstehende Prüfer.
Liegen seitens der Mitglieder keine besonderen Aufträge vor, prüfen wir auf Basis bewährter Schwerpunkte – im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Kontrollierbarkeit.
Materielle Prüfung in Stichproben
Prüfung des Rechenwerkes – insbesondere Kontinuität der Bewertungsgrundsätze
Gebarungsprüfung
Beurteilung der steuerlichen Situation
Bezogen auf die Tätigkeitsbereiche des Vereines vergleichen wir die Belegsammlung mit den Buchungen und untersuchen die Verknüpfung von Belegwesen, Buchhaltung und Vermögensrechnung.
In sechs klar strukturierten Schritten begleiten wir gemeinnützige Organisationen vom Antrag über die Prüfung bis zur jährlichen Verlängerung.
Der Verein stellt bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) den Antrag auf Vergabe des Österreichischen Spendengütesiegels und beauftragt die R.B.G. GmbH mit der Prüfung. Wir informieren die KWT über die Beauftragung.
Wir prüfen den Verein auf Basis des Prüfungsauftrages und übermitteln nach positivem Abschluss eine Bestätigung an die KWT – inklusive aktueller Statuten, Liste des Leitungsorgans, Finanzbericht (spezielle Gliederung) sowie ZVR-Nummer und Vereinsregisterauszug.
Nach positivem Prüfungsabschluss und Bezahlung der Gebühr verleiht die KWT eine Urkunde zur Führung des Spendengütesiegels und nimmt die NPO binnen einer Woche in die öffentliche Liste auf.
Mit der Verleihung wird eine Registriernummer zugeteilt. Diese ist gut lesbar in der Textbildmarke zu führen. Die Marke ist nur in der Größe veränderbar.
Spätestens zum Verlängerungsstichtag müssen alle Schritte erneut durchlaufen und die aktuellen Beilagen der KWT vorgelegt werden.
Bei Erlöschen des Rechts verfällt die Registriernummer. Bei neuerlicher Verleihung wird eine neue Nummer vergeben. Spender:innen können die Gültigkeit jederzeit über Hotline und Website der KWT prüfen.
Als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe bis zur maximalen Höhe von 10 % des Vorjahreseinkommens sind Spenden an Vereine mit ausschließlich mildtätigem oder wissenschaftlichem Zweck von der steuerlichen Bemessungsgrundlage des Spenders abzugsfähig. Das bewirkt einen „Rabatt" in Höhe der Endprogression – 36 – 50 % der Spende werden über die Steuergutschrift refundiert.
Voraussetzung ist, dass der Verein im beim BMF geführten Register als spendenbegünstigter Verein aufscheint. Dieses „Steuerzuckerl" verbessert die Position für das Fundraising deutlich.
Für die Aufnahme ist ein Antrag beim BMF zu stellen. Schon bei Antragstellung muss ein positives Gutachten eines Wirtschaftsprüfers über die tatsächliche Mittelverwendung gemäß den statutarischen Absichtserklärungen vorliegen.
Auch die Statuten sind auf § 4a EStG hin zu prüfen – inkl. Unterscheidung operativer vs. spendensammelnder Verein. Die zuständige BMF-Stelle prüft Statuten auf Wunsch im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens.
Prüfung, ob die Vereinstätigkeit mildtätig oder wissenschaftlich ist (siehe Spendenbegünstigungscheck als PDF unter Downloads). Anpassung der Statuten, Einbau spezieller Formulierungen wie Anzeigepflichten an das BMF und strenger Widmungsauflagen.
Vorlage der Statuten an das BMF zur Vorbegutachtung.
Beschluss der Statuten nach positiver Vorbegutachtung bzw. Abänderung nach BMF-Vorgaben sowie Einreichung bei der Vereinsbehörde (Muster unter Vorlagen im doc-Format).
Bestätigung des Wirtschaftsprüfers für das vergangene Jahr – beim Erstantrag betreffend die letzten drei Jahre des Vereines bzw. Vortätigkeiten.
Antrag mit Gutachten, Statuten und aktuellem Vereinsregisterauszug bis zum bescheidmäßigen Stichtag (in der Regel 9 Monate nach Ende des Rechnungsjahres).
Die Betreuung der Schritte 1 – 4 erfolgt über die R.B.G. GmbH, das Gutachten des Wirtschaftsprüfers durch unseren Geschäftsführer.
Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – persönlich, strukturiert und mit dem Blick fürs Wesentliche.
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