Was Sie über Ihre steuerliche Vernetzung, Regeln im Umgang mit der Steuerbehörde, FinanzOnline und die Finanzpolizei wissen sollten – kompakt und verständlich.
Vier typische Konstellationen – mit den daraus resultierenden Pflichten und Spielräumen.
Nur Einkünfte aus einem Dienstverhältnis bzw. einer Pension, kein Freibetragsbescheid für das laufende Jahr.
Freie Wahl, ob Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen, um persönliche Umstände zur Minderung Ihrer Lohnsteuer zu berücksichtigen.
Einkünfte aus zwei oder mehr Dienstverhältnissen / Pensionen oder ein Freibetragsbescheid für das laufende Jahr.
Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung (Addition der Einkünfte, Check Freibetragsbescheid, ob beim Dienstgeber vorgelegt).
Selbständige Arbeit, Gewerbe, Vermietung, ausländische Pensionen oder Kapitalvermögen – Einnahmen minus Ausgaben über € 13.308,– p.a. (2025).
Pflicht zur Einkommensteuer-Jahreserklärung. Übersteigen inländische Einnahmen € 55.000,–, ist die Umsatzsteuererklärung zu prüfen.
Einkünfte wie unter Punkt 3 über € 730,– p.a. zusätzlich zu Einkünften wie unter Punkt 1 oder 2.
Verpflichtung wie unter Punkt 3.
Hat Ihr:e Ehegatt:in oder Lebensgefährt:in keine oder geringe Einkünfte, gelten diese Aspekte auch für die zweite Person.
Selbständige Einkünfte (in- und ausländisch) über € 6.613,20 p.a. (2025) – Pflichtversicherung bei der SVS, soweit nicht bereits über einen Gewerbeschein bestehend.
Einkünfte über € 6.613,20 (2025) zusätzlich zu Dienstverhältnissen oder Pensionen – ebenfalls Pflichtversicherung. Ohne Selbstmeldung erfolgt eine rückwirkende Vorschreibung mit empfindlichen Strafzuschlägen.
Fristen, Berufungen, Aussetzungen – worauf es ankommt und wie wir Sie begleiten.
Trotz integriertem Gruppen-Ansuchen ruft ein Zufallsgenerator des Finanzamtes Steuererklärungen vorzeitig ab – meist mit Frist Ende August oder Ende Oktober. Bitte informieren Sie uns sofort: Wir ziehen die Bearbeitung vor oder verlängern die Frist mittels Einzelansuchens und verhindern so Zwangsstrafen und Säumniszuschläge.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt berufen werden. Die Rechtsmittelfrist kann auf plausiblen Antrag verlängert werden. Eine Berufung muss enthalten: Bezeichnung des Bescheides, angefochtene Punkte, Begründung und beantragte Änderungen.
Auch bei Berufung bleiben vorgeschriebene Zahlungstermine aufrecht. Für strittige Beträge kann ein Aussetzungsantrag (z.B. für die Dauer der Berufung) gestellt werden. Eine Aussetzung wird nicht bewilligt, wenn die Berufung „wenig erfolgversprechend“ ist oder die Einbringlichkeit gefährdet wäre.
Festgesetzte Fristen lassen sich auf Antrag verlängern – etwa bei Steuererklärungen, Anfragen des Finanzamtes oder Berufungen. Lehnt das Finanzamt ab, wird trotzdem eine Nachfrist gesetzt.
Ist eine Abgabenzahlung mit „erheblicher Härte“ verbunden, kann das Finanzamt Ratenzahlung oder Stundung bewilligen. Die Einbringlichkeit darf nicht gefährdet sein – ungerechtfertigte Ansuchen können ein Finanzstrafverfahren auslösen. Wir formulieren gewichtige Gründe und Sicherheiten gemeinsam.
Als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nehmen wir – mit Ihrem Einverständnis – elektronisch Einsicht in Ihren Steuerakt. Anhand Ihrer Sozialversicherungs- bzw. Steuernummer prüfen wir Bescheide, Ergänzungsersuchen und Kontrollmitteilungen.
Was Sie über Betriebsprüfungen, GPLA und überfallsartige Einsätze wissen sollten – und wie wir Sie schützen.
Prüfung der Umsatz- und Ertragssteuern. Großbetriebe werden lückenlos geprüft, Mittel- und Kleinbetriebe unregelmäßig. Auslöser: Prüfungsplan, Zufallsauswahl oder Anregung der Veranlagungsstelle bei unklaren Erklärungen oder Fristversäumnissen. Sorgfältige Steuererklärungen mit allen Details senken das „Geprüftwerdensrisiko“.
Finanzamt und Gebietskrankenkasse prüfen Lohnabgaben gemeinsam und abwechselnd – inklusive Check auf verdeckte Dienstverhältnisse. Insbesondere bei Vereinen führen wir eine Vorprüfung der Rechenschaftsberichte durch.
Die Finanzverwaltung darf Auskünfte einholen. Neu ist eine überfallsartig agierende Einsatztruppe ohne Uniform – mit Betretungs- und Festnahmerecht, ohne richterliche Zustimmung. Wer ein Gefährdungspotential ortet, erhält von uns einen „Notfallkoffer“ mit Verhaltensempfehlungen und Kontaktadressen.
Wir prüfen, formulieren und begleiten – damit Sie Fristen, Aussetzungen und Berufungen ruhigen Gewissens angehen können.
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